“Da Anhang IV der FFH-Richtlinie alle Arten der Fledermäuse erfasst, bilden dieFledermäuse neben den Vögeln die wohl planungspraktisch bedeutsamste Artengruppe”, heißt es in dem neu erschienenen Werk von Andreas Lukas, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Artenschutzrecht. Deshalb dürfte diese Neuerscheinung für Fledermausschützer,
Bucherscheinung: Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren (Andreas Lukas)
