„Da Anhang IV der FFH-Richtlinie alle Arten der Fledermäuse erfasst, bilden die
Fledermäuse neben den Vögeln die wohl planungspraktisch bedeutsamste Artengruppe“, heißt es in dem neu erschienenen Werk von Andreas Lukas, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Artenschutzrecht. Deshalb dürfte diese Neuerscheinung für Fledermausschützer, Planer und Behörden relevant sein.
In der Planungspraxis gibt es einen Bedarf an Vorschlägen aus der Forschung für die praktische Umsetzung von Artenschutzprüfungen, da sich bei zahlreichen Fragestellungen bislang keine gesicherten „best practices“ herausgebildet haben. Bei der Entwicklung von Vorschlägen muss die wissenschaftliche Forschung wiederum auf Praktikabilität achten. Das Ziel dieses Werkes ist es somit, den rechtlichen Rahmen herauszuarbeiten und diesen mit planerischen und genehmigungsbezogenen Vorschlägen zu offenen Fragen und Problemen weiter auszufüllen.
Das Buch ist frei erhältlich unter: