In Switzerland, the Greater Mouse-eared Bat Myotis myotis is a vulnerable bat species with highest national priority. The species is classified as a forest target species because it forages mainly in forest habitats in many areas of Switzerland and Central
Jagdlebensräume des Großen Mausohrs Myotis myotis in der Ostschweiz: Markanter Rückgang geeigneter Waldflächen innerhalb von drei Jahrzehnten.
Autumn Migration of Greater Noctule Bat (Nyctalus Lasiopterus): through Countries and over Mountains to a New Migration Flight Record in Bats
Neuer Streckenrekord des Riesenabendseglers – Nyctalus lasiopterus

Zum ersten Mal wurden mit Hilfe von GPS-GSM-Trackern langfristige saisonale Flüge des Riesenabendseglers (Nyctalus lasiopterus) von Sommerlebensräumen in Russland zu Überwinterungsgebieten in Europa aufgezeichnet. Einer der saisonalen Wanderflüge stellt einen Entfernungsrekord für Fledermäuse dar (2.515 km). Der maximale Tagesflug betrug
Bat diversity boosts ecosystem services: Evidence from pine processionary moth predation
Die Fledermausvielfalt steigert die Ökosystemleistungen: Belege für die Prädation von Kiefern-Prozessionsspinnern

Nadelwälder tragen zur europäischen Wirtschaft bei; seit Ende der 1990er Jahre sind sie jedoch durch einen invasiven Schädling, den Kiefern-Prozessionsspinner (Thaumetopoea pityocampa), zurückgegangen. Die Auswirkungen dieses Schädlings werden durch den Klimawandel zunehmend verschärft. Herkömmliche Bekämpfungsstrategien mit Pestiziden hatten negative Auswirkungen
Decisions of the German Federal Administrative Court on the subsequent curtailment of wind turbines and installation of bat boxes in a 1,500m radius of wind turbines
Gerichtsurteile zur nachträglichen Abschaltung von Alt-Anlagen und Anbringung von Fledermauskästen im 1.500m-Radius

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2023 müssen die Betreiber von Windrädern nachträglich eine Betriebsbeschränkung in Kauf nehmen. Die Naturschutzbehörden sind befugt nachträgliche Anordnungen zu stellen, um Verstöße gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr.


