Der Druck auf den Artenschutz beim Ausbau der Windenergie wächst. Die Windenergielobby hat hierzu in Zusammenarbeit mit einigen Umweltverbänden ein 10-Punkte-Papier veröffentlicht, in dem unter anderem eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren gefordert wird. Dabei soll auch beim Artenschutz gekürzt werden. Derzeit nicht genehmigungsfähige Windparks sollen über die artenschutzrechtliche Ausnahme „gerettet“ werden, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und auch Gebiete nutzbar zu machen, die bisher aus Naturschutzgründen ausgeschlossen wurden. Auch Naturschutzverbände, darunter auch NABU und BUND, haben ein Papier veröffentlicht, in dem sie eine zielführende Ausgestaltung der artenschutzrechtlichen Ausnahme fordern. Viele Landesverbände sowie andere Naturschutzverbände kritisieren hingegen die Forderung, im Falle von Windenergieanlagen pauschal Ausnahmen vom Artenschutz zu erlassen. Denn eine Ausnahme nach §  45 Abs.  7 Nr.  5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sollte als Instrument zur Abwägung der Ausnahmegründe nur im konkreten Einzelfall ins Spiel kommen und nicht als Standardlösung dafür, Genehmigungen trotz artenschutzrechtlicher Konflikte zu ermöglichen. Dies sollte sich eigentlich auch schon an der Betitelung „Ausnahme“ ergeben. Die Naturschutzinitiative e.V. hat deshalb von dem renommierten Rechtsanwalt und Hochschullehrer Prof. Dr. Gellermann ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieser stellt fest, dass Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot für die Windkraftnutzung gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht verstoßen. Laut Naturschutzinitiative e.V. verdeutlicht das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann, dass die „strikt zu beachtenden rechtlichen  Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.“ (Link zum Gutachten)

Keine Lizenz zum Töten – Rechtsgutachten zum Thema Artenschutzrechtliche Ausnahme beim Bau von Windkraftanlagen